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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

PM Studios, Inh. Joachim Mayer

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen

PM Studios, Inh. Joachim Mayer
Trierer Straße 21
54634 Bitburg
Deutschland

– nachfolgend „PM Studios“ oder „Auftragnehmer“ –

und dem jeweiligen Kunden – nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ – über die Erbringung von fotografischen, filmischen, audiovisuellen und sonstigen kreativen Medienleistungen.

1.2 Hierzu gehören insbesondere:

  • Unternehmens- und Mitarbeiterfotografie,

  • Businessportraits,

  • Produkt- und Werbefotografie,

  • Eventfotografie,

  • Image- und Unternehmensfilme,

  • Recruitingfilme,

  • Social-Media-Videos und Reels,

  • Werbespots,

  • Content-Produktionen,

  • Postproduktion, Bildbearbeitung und Videoschnitt,

  • Erstellung von Foto- und Videomaterial für Webseiten, Social Media, Print und sonstige Kommunikationszwecke,

  • sowie sonstige im Angebot oder Auftrag vereinbarte Foto-, Film- und Medienleistungen.

1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

1.4 Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gelten diese AGB auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass PM Studios erneut auf ihre Geltung hinweisen muss.

1.5 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn PM Studios ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.6 Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder einer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote von PM Studios sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots von PM Studios durch den Kunden, durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch eine anderweitige eindeutige Beauftragung und deren Bestätigung durch PM Studios zustande.

2.3 Die Kommunikation per E-Mail, elektronischen Nachrichtendiensten oder vergleichbaren Kommunikationsmitteln genügt grundsätzlich der vereinbarten Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

2.4 Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen grundsätzlich der Bestätigung durch PM Studios.

2.5 Soweit der Kunde nach Vertragsschluss zusätzliche Leistungen wünscht, gilt dies als Erweiterung des Auftrags. Zusätzliche Leistungen werden nach dem vereinbarten Preis oder, sofern kein Preis vereinbart wurde, nach dem jeweils gültigen Stundensatz bzw. nach Aufwand berechnet.

3. Leistungsumfang

3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.

3.2 Nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen sind geschuldet. Dies gilt insbesondere für:

  • Anzahl der Aufnahmen,

  • Anzahl der final bearbeiteten Fotos,

  • Anzahl und Länge von Videos,

  • Anzahl von Reels oder Social-Media-Formaten,

  • Dreh- und Produktionszeiten,

  • Korrekturschleifen,

  • Sprecherleistungen,

  • Musik,

  • Animationen,

  • Drohnenaufnahmen,

  • zusätzliche Formate,

  • Datenträger,

  • Nutzungsrechte und

  • sonstige Zusatzleistungen.

3.3 Eine bestimmte Anzahl unbearbeiteter Aufnahmen oder Rohdateien wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

3.4 PM Studios ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags geeignete freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstige Dienstleister einzusetzen.

3.5 PM Studios ist berechtigt, künstlerische und technische Entscheidungen im Rahmen des vereinbarten Auftrags nach eigenem fachlichem Ermessen zu treffen, soweit keine konkreten gestalterischen Vorgaben vereinbart wurden.

4. Termine und Produktionsablauf

4.1 Vereinbarte Produktions- und Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten.

4.2 Lieferfristen beginnen grundsätzlich erst, wenn sämtliche für die Produktion erforderlichen Informationen, Materialien, Freigaben, Zugangsmöglichkeiten und sonstigen Mitwirkungshandlungen des Kunden vorliegen.

4.3 Verzögerungen, die durch fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden verursacht werden, verlängern die vereinbarte Lieferfrist angemessen.

4.4 Bei höherer Gewalt oder sonstigen von PM Studios nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere Krankheit, Unfall, technischem Ausfall, Stromausfall, Unwetter, behördlichen Maßnahmen, Streik, Ausfall von Locations oder vergleichbaren Ereignissen, kann der vereinbarte Termin angemessen verschoben werden.

4.5 PM Studios wird den Kunden über erhebliche absehbare Verzögerungen möglichst frühzeitig informieren.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen.

5.2 Hierzu gehören insbesondere:

  • Bereitstellung erforderlicher Informationen,

  • rechtzeitige Benennung von Ansprechpartnern,

  • Gewährung des erforderlichen Zugangs zu Räumlichkeiten,

  • Bereitstellung von Produkten, Gegenständen und Arbeitsmitteln,

  • Organisation von Locations und Drehgenehmigungen,

  • Bereitstellung erforderlicher Mitarbeiter, Models oder sonstiger Personen,

  • Bereitstellung von Logos, Schriften, Grafiken, Texten und sonstigen Materialien,

  • rechtzeitige Erteilung von Freigaben,

  • Einholung erforderlicher Einwilligungen und Rechte, soweit diese nicht ausdrücklich von PM Studios übernommen werden.

5.3 Der Kunde stellt sicher, dass von ihm zur Verfügung gestellte Inhalte, insbesondere Bilder, Videos, Musik, Texte, Logos, Marken, Grafiken und sonstige Materialien, von PM Studios im vereinbarten Umfang genutzt werden dürfen.

5.4 Der Kunde stellt PM Studios von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass vom Kunden bereitgestellte Inhalte oder Vorgaben Rechte Dritter verletzen, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

5.5 Eine Verzögerung oder Behinderung der Produktion aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden berechtigt PM Studios, hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwand gesondert abzurechnen.

6. Preise und Vergütung

6.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.

6.2 Soweit der Kunde Unternehmer ist, verstehen sich Preise – sofern nicht anders angegeben – zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.3 Gegenüber Verbrauchern werden Preise grundsätzlich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.

6.4 Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene Leistungen werden zusätzlich berechnet.

6.5 Hierzu können insbesondere gehören:

  • zusätzliche Produktions- und Arbeitszeit,

  • zusätzliche Korrekturen,

  • zusätzliche Drehtermine,

  • zusätzliche Anfahrten,

  • Überstunden,

  • Sprecher,

  • Musik- und Stocklizenzen,

  • externe Dienstleister,

  • Models,

  • Make-up und Styling,

  • Locations,

  • Requisiten,

  • besondere technische Ausstattung,

  • Drohnenleistungen,

  • zusätzliche Datenformate,

  • Expressproduktionen.

6.6 Für Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs gilt, sofern kein gesonderter Preis vereinbart wurde, der zum Zeitpunkt der Beauftragung geltende Stundensatz von PM Studios.

6.7 Angefangene Produktionsstunden können, soweit im Angebot nicht anders vereinbart, nach dem vereinbarten Zeittakt abgerechnet werden.

7. Fahrt- und Nebenkosten

7.1 Soweit im Angebot nicht anders vereinbart, werden notwendige Fahrt- und Reisekosten zusätzlich berechnet.

7.2 Für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug kann die im jeweiligen Angebot ausgewiesene Kilometerpauschale berechnet werden.

7.3 Weitere notwendige Reise- und Nebenkosten, insbesondere Parkgebühren, Maut, Übernachtungen, Bahnfahrten, Flugkosten oder sonstige unmittelbar auftragsbezogene Auslagen, können dem Kunden nach vorheriger Abstimmung weiterberechnet werden.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Rechnungen sind innerhalb der im jeweiligen Angebot oder auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.

8.2 Sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Rechnungsdatum.

8.3 Bei umfangreicheren Produktionen kann PM Studios eine angemessene Vorauszahlung oder Abschlagszahlung verlangen, sofern dies im Angebot vereinbart wurde.

8.4 Bei Produktionen mit erheblichen Vorleistungen kann PM Studios die Aufnahme der Produktion von dem Eingang der vereinbarten Vorauszahlung abhängig machen.

8.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8.6 PM Studios ist bei Zahlungsverzug nach erfolgloser angemessener Fristsetzung berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

8.7 Nutzungsrechte werden, soweit im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, erst nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung eingeräumt.

9. Stornierung und Verschiebung durch den Kunden

9.1 Die verbindliche Buchung eines Produktionstermins stellt eine vertraglich geschuldete Leistung dar. Bei einer Absage durch den Kunden kann PM Studios die gesetzlichen Ansprüche auf Vergütung bzw. Schadensersatz geltend machen.

9.2 Bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten, insbesondere für Locations, Models, Sprecher, Technik, Lizenzen oder sonstige Drittanbieter, sind vom Kunden zu ersetzen, soweit der Kunde die Absage zu vertreten hat.

9.3 PM Studios wird sich im Falle einer Absage um eine anderweitige Vergabe des freigewordenen Termins bemühen. Auf ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb werden die gesetzlichen Regelungen angewendet.

9.4 Sofern im Angebot ausdrücklich eine Storno- oder Ausfallpauschale vereinbart wurde, bleibt diese unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist, soweit gesetzlich zulässig.

9.5 Eine kostenfreie Verschiebung eines Produktionstermins ist nur möglich, wenn dies mit PM Studios abgestimmt wurde und der Termin anderweitig vergeben werden kann.

10. Wetterabhängige Produktionen

10.1 Bei Außenproduktionen kann PM Studios einen vereinbarten Termin aufgrund unzumutbarer Wetterbedingungen verschieben, sofern die Wetterbedingungen die vereinbarte Produktion erheblich beeinträchtigen oder eine sichere Durchführung nicht gewährleisten.

10.2 Die Entscheidung über eine wetterbedingte Verschiebung soll möglichst frühzeitig und unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien erfolgen.

10.3 Bereits angefallene und nicht vermeidbare Fremdkosten können dem Kunden berechnet werden, sofern dieser die Kosten zu vertreten hat oder ihre Weiterberechnung vereinbart wurde.

11. Abnahme und Korrekturen bei Film- und Medienproduktionen

11.1 Soweit eine Abnahme vereinbart ist, erhält der Kunde die vereinbarten Entwürfe bzw. Zwischenstände zur Prüfung.

11.2 Der Kunde hat Änderungswünsche innerhalb der im Angebot genannten oder von PM Studios gesetzten angemessenen Frist mitzuteilen.

11.3 Der im Angebot enthaltene Umfang an Korrekturschleifen ist verbindlich. Weitere Korrekturen oder Änderungen werden nach Aufwand berechnet, sofern sie nicht aufgrund eines von PM Studios zu vertretenden Mangels erforderlich sind.

11.4 Änderungen, die nach einer bereits erteilten Freigabe verlangt werden, können als zusätzliche Leistung berechnet werden.

11.5 Änderungen des ursprünglichen Konzepts, der Bildsprache, des Schnittkonzepts, der Musik, des Sprechertexts oder anderer bereits freigegebener Bestandteile gelten grundsätzlich als zusätzliche Leistungen.

11.6 Reine Geschmacksänderungen stellen keinen Mangel der vereinbarten Leistung dar, sofern die Produktion den zuvor vereinbarten Vorgaben und dem freigegebenen Konzept entspricht.

12. Abnahme bei Unternehmern

12.1 Ist der Kunde Unternehmer und ist eine Abnahme vereinbart, hat er die zur Abnahme bereitgestellte Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen.

12.2 Der Kunde hat erkennbare Mängel konkret zu benennen und nachvollziehbar zu beschreiben.

12.3 Erfolgt trotz ordnungsgemäßer Aufforderung und angemessener Frist keine Reaktion des Kunden, kann PM Studios die gesetzlichen Rechte geltend machen.

12.4 Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

13. Lieferung und Dateiformate

13.1 Die Lieferung erfolgt in den im Angebot vereinbarten Formaten.

13.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung digital.

13.3 RAW-Dateien, unbearbeitete Aufnahmen, Projektdateien und sonstige Arbeitsdateien werden nicht herausgegeben.

13.4 Insbesondere besteht kein Anspruch auf Herausgabe von:

  • RAW-Fotodateien,

  • Lightroom-/Capture-One-Katalogen,

  • Photoshop-Dateien,

  • Premiere-Projekten,

  • DaVinci-Resolve-Projekten,

  • After-Effects-Projekten,

  • sonstigen offenen Projektdateien,

  • Zwischenständen,

  • nicht ausgewählten Aufnahmen.

13.5 Eine Herausgabe solcher Dateien kann im Einzelfall gesondert vereinbart und vergütet werden.

14. Nutzungsrechte an Foto- und Filmaufnahmen

14.1 PM Studios bleibt Urheber der von PM Studios geschaffenen Werke, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

14.2 Der Kunde erhält nur diejenigen Nutzungsrechte, die im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbart wurden.

14.3 Die Einräumung von Nutzungsrechten richtet sich insbesondere nach:

  • Art des Mediums,

  • Verwendungszweck,

  • räumlichem Nutzungsgebiet,

  • zeitlicher Nutzungsdauer,

  • Umfang der Nutzung,

  • Art der Veröffentlichung,

  • Exklusivität.

14.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird ein einfaches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck eingeräumt.

14.5 Eine weitergehende Nutzung, insbesondere eine Nutzung in zusätzlichen Medien, für zusätzliche Werbezwecke, durch verbundene Unternehmen, für bezahlte Werbung oder durch Dritte, bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.

14.6 Die Übertragung oder Unterlizenzierung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder zur vertragsgemäßen Nutzung zwingend erforderlich ist.

14.7 Die Nutzungsrechte werden, sofern nicht anders vereinbart, erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung wirksam.

14.8 Die gesetzlich vorgesehenen Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt.

14.9 PM Studios ist berechtigt, seine Urheberbezeichnung bzw. einen angemessenen Urheberhinweis zu verlangen, soweit dies vereinbart wurde oder gesetzlich zulässig ist.

14.10 Die Regelungen dieses Abschnitts berücksichtigen insbesondere § 31 UrhG, wonach Nutzungsrechte einfach oder ausschließlich sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt eingeräumt werden können.

15. Bearbeitung und Veränderung der Werke

15.1 Der Kunde darf die gelieferten Werke nur im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte verwenden.

15.2 Änderungen, Bearbeitungen oder Verfremdungen der Werke sind nur zulässig, soweit sie vom vereinbarten Nutzungszweck umfasst sind oder ausdrücklich gestattet wurden.

15.3 Übliche technische Anpassungen an unterschiedliche Medienformate, insbesondere Größenänderungen, Komprimierungen oder Zuschnitte für Social Media, sind zulässig, soweit dadurch keine berechtigten Interessen von PM Studios oder die Urheberpersönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden.

15.4 Eine wesentliche inhaltliche oder gestalterische Veränderung bedarf grundsätzlich der Zustimmung von PM Studios, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgesehen ist.

16. Verwendung für Eigenwerbung und Portfolio

16.1 PM Studios ist berechtigt, fertiggestellte Foto- und Filmproduktionen zu eigenen Referenz-, Portfolio- und Werbezwecken zu verwenden, sofern dies mit dem Kunden vereinbart wurde und keine entgegenstehenden Rechte oder berechtigten Interessen Dritter bestehen.

16.2 Bei Aufnahmen, auf denen Mitarbeiter, Kunden, Gäste, Models oder sonstige Personen erkennbar abgebildet sind, erfolgt eine Veröffentlichung durch PM Studios nur, soweit hierfür die erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen.

16.3 Bei sensiblen, vertraulichen oder nicht zur Veröffentlichung bestimmten Produktionen wird PM Studios die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

16.4 Der Kunde kann einer Nutzung zu Referenz- und Werbezwecken widersprechen. Ein solcher Ausschluss sollte möglichst vor Beginn der Produktion vereinbart werden.

17. Rechte abgebildeter Personen

17.1 Der Kunde ist, soweit nicht ausdrücklich PM Studios mit der Einholung entsprechender Einwilligungen beauftragt wurde, dafür verantwortlich, dass die für die vom Kunden veranlasste Nutzung erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen vorliegen.

17.2 Dies betrifft insbesondere Mitarbeiter, Models, Kunden, Gäste und sonstige auf den Aufnahmen erkennbare Personen.

17.3 Der Kunde stellt PM Studios von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund fehlender oder unzureichender vom Kunden zu beschaffender Einwilligungen entstehen, sofern der Kunde die fehlende Einwilligung zu vertreten hat.

18. Musik, Stockmaterial und sonstige Drittinhalte

18.1 Werden für eine Produktion Musik, Stockfotos, Stockvideos, Schriften, Sprecher, Grafiken oder sonstige Inhalte Dritter benötigt, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers.

18.2 Soweit im Angebot nicht ausdrücklich enthalten, werden hierfür anfallende Lizenz- und Fremdkosten zusätzlich berechnet.

18.3 Die eingeräumten Nutzungsrechte an solchen Drittinhalten können von den Nutzungsrechten an den von PM Studios selbst geschaffenen Werken abweichen.

18.4 Der Kunde ist verpflichtet, die von PM Studios mitgeteilten Einschränkungen hinsichtlich solcher Drittinhalte einzuhalten.

19. Datenschutz

19.1 Personenbezogene Daten werden von PM Studios ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.

19.2 Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von PM Studios.

19.3 Soweit PM Studios personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Auftragsverarbeitung vorliegen, wird – soweit erforderlich – eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.

20. Archivierung und Datensicherung

20.1 PM Studios ist berechtigt, Produktionsdaten nach Abschluss und Lieferung des Auftrags für einen angemessenen Zeitraum zu archivieren.

20.2 Eine dauerhafte Archivierung wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

20.3 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die ihm überlassenen finalen Dateien angemessen zu sichern.

20.4 Nach Ablauf einer vereinbarten oder angemessenen Archivierungsfrist kann PM Studios Produktions- und Arbeitsdaten löschen.

20.5 Ein Anspruch auf Wiederherstellung gelöschter Daten besteht nicht, sofern PM Studios nicht ausdrücklich eine entsprechende Archivierungsleistung übernommen hat.

21. Haftung

21.1 PM Studios haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von PM Studios oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PM Studios beruhen.

21.2 PM Studios haftet ferner unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

21.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet PM Studios nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

21.4 Im Übrigen ist die Haftung von PM Studios für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

21.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PM Studios.

21.6 Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

22. Verlust oder Beschädigung von Gegenständen des Kunden

22.1 Vom Kunden zur Verfügung gestellte Gegenstände, Produkte, Datenträger oder sonstige Materialien werden mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt.

22.2 Der Kunde hat besonders wertvolle oder empfindliche Gegenstände vor Übergabe an PM Studios entsprechend zu kennzeichnen.

22.3 Eine Haftung von PM Studios für Verlust oder Beschädigung ist nach den gesetzlichen Vorschriften beschränkt, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

23. Technische Störungen und Datenverlust

23.1 PM Studios trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Produktionsdaten.

23.2 Bei technischen Störungen, Datenverlust oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen wird PM Studios im Rahmen des Zumutbaren versuchen, die Produktion bzw. Daten wiederherzustellen.

23.3 Für Schäden, die trotz angemessener Datensicherung durch nicht von PM Studios zu vertretende technische Ereignisse entstehen, haftet PM Studios nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

24. Gewährleistung und Nachbesserung

24.1 Bei berechtigten Mängeln hat PM Studios grundsätzlich zunächst das Recht zur Nachbesserung.

24.2 Der Kunde hat PM Studios hierfür eine angemessene Möglichkeit und Frist einzuräumen.

24.3 Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine Abweichung auf einer zuvor vom Kunden freigegebenen Gestaltung, einem nachträglich geänderten Geschmack oder einer nachträglich geänderten Vorstellung beruht.

24.4 Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

24.5 Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, soweit diese anwendbar sind.

25. Eigentumsvorbehalt

25.1 Soweit PM Studios körperliche Waren oder Produkte liefert, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PM Studios, soweit gesetzlich zulässig.

25.2 Bei digitalen Leistungen erfolgt keine Eigentumsübertragung an den zugrunde liegenden Arbeits- und Projektdateien.

26. Verbraucher und Widerrufsrecht

26.1 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

26.2 Bei Verbraucherverträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, können gesetzliche Informations- und Widerrufsrechte bestehen.

26.3 Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung.

26.4 Wird ein Verbraucher ausdrücklich darum gebeten, dass PM Studios bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen und Hinweise gesondert eingeholt.

26.5 Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere dann, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass PM Studios vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.

26.6 Gesetzliche Widerrufsrechte werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch unzulässig eingeschränkt.

27. Besonderheiten bei individuell angefertigten Produkten

27.1 Bei individuell nach Kundenvorgaben angefertigten Produkten können gesetzliche Ausschlusstatbestände des Widerrufsrechts greifen.

27.2 Ob ein Widerrufsrecht im Einzelfall besteht, richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

28. Referenzmaterial und Kundenvorlagen

28.1 Vom Kunden bereitgestellte Referenzen, Entwürfe, Bilder, Texte oder sonstige Materialien dienen der Konkretisierung des Auftrags.

28.2 PM Studios ist nicht verpflichtet, eine vollständige identische Reproduktion fremder Werke oder Gestaltungskonzepte zu erstellen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

28.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Referenzmaterialien ohne Verletzung von Rechten Dritter verwendet werden dürfen.

29. Geheimhaltung und vertrauliche Informationen

29.1 PM Studios verpflichtet sich, vertrauliche Informationen des Kunden, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach offensichtlich vertraulich sind, nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

29.2 Dies gilt nicht für Informationen,

  • die bereits öffentlich bekannt sind,

  • die ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht öffentlich werden,

  • die PM Studios bereits rechtmäßig bekannt waren,

  • deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist oder

  • die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags gegenüber eingebundenen Dienstleistern erforderlich ist.

30. Aufbewahrung von Originalen und Materialien

30.1 Vom Kunden überlassene Materialien werden nach Abschluss der Produktion zurückgegeben oder nach vorheriger Vereinbarung verwahrt.

30.2 PM Studios ist nicht verpflichtet, nicht mehr benötigte Materialien dauerhaft aufzubewahren.

31. Gerichtsstand

31.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von PM Studios Gerichtsstand.

31.2 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

32. Anwendbares Recht

32.1 Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit eine Rechtswahl zulässig ist.

32.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

33. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

33.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

33.2 Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Regelung.

33.3 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und gesetzlich zulässig ist.

34. Änderungen dieser AGB

34.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen grundsätzlich der Textform.

34.2 Für bereits geschlossene Verträge gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogenen AGB, soweit nicht nachträglich wirksam etwas anderes vereinbart wird.

35. Schlussbestimmungen

35.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

35.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

35.3 Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.

PM Studios, Inh. Joachim Mayer
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Deutschland

Stand: September 2026

Geschäftszeiten Bitburg

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